In unserer bilingualen Grundschule heißen wir regelmäßig neue Kinder in den ersten Klassen sowie in höheren Jahrgangsstufen willkommen. Ein Einstieg während des laufenden Schuljahres ist möglich, sofern Plätze verfügbar sind.
Wenn freie Plätze verfügbar sind, organisieren wir gerne kurzfristig Probetage und ein persönliches Gespräch mit Ihnen, um uns gegenseitig kennenzulernen. Sprechen Sie uns einfach an.
Eine Anmeldung ist schnell und einfach: Füllen Sie einfach das Online-Formular auf unserer Website aus. Das dauert nur 5 Minuten. Sobald wir im zweiten Schritt alle erforderlichen Unterlagen erhalten haben und die Verfügbarkeit der Plätze bestätigen konnten, beginnen wir mit dem Aufnahmeverfahren.
Beim Abschluss des Schulvertrages ist eine Verwaltungsgebühr fällig, die dem 2,5-fachen des monatlichen Schulgeldes entspricht. Bei Einkünften unter 50.000€ beträgt die Verwaltungsgebühr einen einfachen Monatsbeitrag.
Für die Berechnung der Jahresbrutto-Einkünfte gelten die positiven Einkünfte beider Sorgeberechtigter aus dem vorletzten Kalenderjahr. Ein Ausgleich mit negativen Einkünften ist nicht möglich. Ab 50.000 €:567 €, ab 80.000 €:603 €, ab 130.000 €:829€.
Einkommensnachweise bis 130.000 Euro p.a. erfolgen durch den Einkommenssteuerbescheid oder vorläufige Nachweise wie die Lohnsteuerbescheinigung. Bei Einkünften über 130.000€ entfällt die Nachweispflicht.
Eltern mit einem Jahresbrutto-Einkommen unter 50.000 Euro können von einer reduzierten Schulgeldregelung profitieren. Hierfür ist ein jährlicher, rechtsverbindlicher Nachweis über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse erforderlich. Die monatlichen Schulgeldbeträge reichen für die Grundschule von 118 bis 519 Euro und für das Gymnasium von 118 bis 698 Euro. Die Verwaltungsgebühr beträgt einen Monatsbeitrag.
Neben den angegebenen Beiträgen können zusätzliche Kosten für Lehr- und Lernmaterialien, verbindliche Schulbekleidung, Ausflüge, Klassenfahrten und gegebenenfalls kostenpflichtige Nachmittagskurse entstehen.
Unser Stipendium würdigt außergewöhnliche akademische und soziale Leistungen und fördert gezielt die Weiterentwicklung der Kinder. Es gilt für ein Schuljahr und kann bis zu 150 € monatlich betragen. Dieses Stipendium wird ausschließlich an Schülerinnen und Schüler der Berliner Phorms Schulen vergeben, die bereits mindestens ein Jahr bei uns lernen.
Die Schülerinnen und Schüler werden von unserem Caterer „3 Köche“ mit einem abwechslungsreichen und nahrhaften Mittagessen versorgt. Für das Mittagessen ist eine Anmeldung nötig. Die Kosten werden vom Berliner Senat übernommen. Eine Zusatzverpflegung kann für einen Beitrag von 33 Euro bezogen werden.
Ab dem 6. Jahr der Zugehörigkeit gewährt Phorms einen Treuerabatt von 10% auf das Schulgeld, der nach zehn Jahren auf 20% steigt. Quereinsteiger in die 7. Klasse des Gymnasiums erhalten den 10% Treuebonus bereits ab dem vierten Jahr, also ab Klasse 11.
Bei der Anmeldung von mehreren Kindern profitieren Sie von unserer Geschwistermäßigung.
Für das älteste Kind ist der volle monatliche Elternbeitrag zu zahlen. Das zweitälteste Kind erhält einen Rabatt von 25%, beim drittältesten Kind reduziert sich der Elternbeitrag auf die Hälfte, das viertälteste und alle weiteren Kinder erhalten eine Reduktion des Elternbeitrag um 75%.
Elternbeiträge und Beiträge an den Förderverein können unter bestimmten Voraussetzungen als Betreuungsaufwendungen in der Steuererklärung als Sonderausgaben abgesetzt werden. Bis zu zwei Drittel der Aufwendungen, maximal jedoch 4.800 Euro je Kind, sind nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG absetzbar, sofern das Kind im Haushalt des Steuerpflichtigen lebt. Hiervon ausgenommen sind jedoch Aufwendungen für Unterricht, die Vermittlung besonderer Fähigkeiten sowie für sportliche und andere Freizeitbetätigungen. Für detaillierte Informationen wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Steuerberatung.
Für Rückfragen und weitere Informationen stehen wir Ihnen täglich zur Verfügung.
Aleksandra Cvetkovic
Admissions Counsellor | Grundschule