Sie möchten Ihr Kind an unserem Gymnasium anmelden? Hier finden Sie alle Informationen rund um das Anmeldeverfahren, die Kennenlerntage, die Platzvergabe und das Schulgeld. Wir begleiten Sie Schritt für Schritt durch den gesamten Prozess.
Wir nehmen Schülerinnen und Schüler während des gesamten Schuljahres in allen Klassenstufen auf, sofern Plätze frei sind. Sobald die Zulassungskriterien erfüllt sind, kümmern wir uns um das weitere Aufnahmeverfahren.
Die Gymnasialempfehlung am Ende der Grundschulzeit bietet eine Einschätzung darüber, ob Ihr Kind das Gymnasium erfolgreich besuchen kann.
Um den Übergang an unser Gymnasium erfolgreich zu gestalten, sollte Ihr Kind in der Grundschule gute bis sehr gute Leistungen erzielt haben.
Sollten bereits Geschwisterkinder bei Phorms Berlin registriert sein, fließt dieser soziale Kontext in unseren Aufnahmeprozess ein.
Englisch-Spanisch bzw. Englisch-Französisch
Wir legen Wert auf eine soziale und kulturelle Vielfalt innerhalb unserer Schülerschaft und achten auf ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis.
Wir ermöglichen Ihnen abhängig von der Platzverfügbarkeit den Wechsel innerhalb des Phorms Netzwerks.
Eine Anmeldung ist schnell und einfach: Füllen Sie einfach das Online-Formular auf unserer Website aus. Das dauert nur 5 Minuten. Sobald wir im zweiten Schritt alle erforderlichen Unterlagen erhalten haben und die Verfügbarkeit der Plätze bestätigen konnten, beginnen wir mit dem Aufnahmeverfahren.
Beim Abschluss des Schulvertrages ist eine Verwaltungsgebühr fällig, die dem 2,5-fachen des monatlichen Schulgeldes entspricht. Bei Einkünften unter 50.000€ beträgt die Verwaltungsgebühr einen einfachen Monatsbeitrag.
Für die Berechnung der Jahresbrutto-Einkünfte gelten die positiven Einkünfte beider Sorgeberechtigter aus dem vorletzten Kalenderjahr. Ein Ausgleich mit negativen Einkünften ist nicht möglich. Ab 50.000 €:777 €, ab 80.000 €:823 €, ab 130.000 €:1038€.
Einkommensnachweise bis 130.000 Euro p.a. erfolgen durch den Einkommenssteuerbescheid oder vorläufige Nachweise wie die Lohnsteuerbescheinigung. Bei Einkünften über 130.000€ entfällt die Nachweispflicht.
Eltern mit einem Jahresbrutto-Einkommen unter 50.000 Euro können von einer reduzierten Schulgeldregelung profitieren. Hierfür ist ein jährlicher, rechtsverbindlicher Nachweis über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse erforderlich. Die monatlichen Schulgeldbeträge reichen für die Grundschule von 118 bis 519 Euro und für das Gymnasium von 118 bis 698 Euro. Die Verwaltungsgebühr beträgt einen Monatsbeitrag.
Neben den angegebenen Beiträgen können zusätzliche Kosten für Lehr- und Lernmaterialien, verbindliche Schulbekleidung, Ausflüge, Klassenfahrten und gegebenenfalls kostenpflichtige Nachmittagskurse entstehen.
Unser Stipendium würdigt außergewöhnliche akademische und soziale Leistungen und fördert gezielt die Weiterentwicklung der Kinder. Es gilt für ein Schuljahr und kann bis zu 150 € monatlich betragen. Dieses Stipendium wird ausschließlich an Schülerinnen und Schüler der Berliner Phorms Schulen vergeben, die bereits mindestens ein Jahr bei uns lernen.
Auch im Gymnasium können die Schülerinnen und Schüler auf Wunsch mit einem abwechslungsreichen und nahrhaften Mittagessen durch unseren Caterer „3 Köche“ versorgt werden.
Ab dem 6. Jahr der Zugehörigkeit gewährt Phorms einen Treuerabatt von 10% auf das Schulgeld, der nach zehn Jahren auf 20% steigt. Quereinsteiger in die 7. Klasse des Gymnasiums erhalten den 10% Treuebonus bereits ab dem vierten Jahr, also ab Klasse 11.
Bei der Anmeldung von mehreren Kindern profitieren Sie von unserer Geschwistermäßigung.
Für das älteste Kind ist der volle monatliche Elternbeitrag zu zahlen. Das zweitälteste Kind erhält einen Rabatt von 25%, beim drittältesten Kind reduziert sich der Elternbeitrag auf die Hälfte, das viertälteste und alle weiteren Kinder erhalten eine Reduktion des Elternbeitrag um 75%.
Elternbeiträge und Beiträge an den Förderverein können unter bestimmten Voraussetzungen als Betreuungsaufwendungen in der Steuererklärung als Sonderausgaben abgesetzt werden. Bis zu zwei Drittel der Aufwendungen, maximal jedoch 4.800 Euro je Kind, sind nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG absetzbar, sofern das Kind im Haushalt des Steuerpflichtigen lebt. Hiervon ausgenommen sind jedoch Aufwendungen für Unterricht, die Vermittlung besonderer Fähigkeiten sowie für sportliche und andere Freizeitbetätigungen. Für detaillierte Informationen wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Steuerberatung.
Für Rückfragen und weitere Informationen stehen wir Ihnen täglich zur Verfügung.
Corinna Scheuring
Admissions Counsellor | Gymnasium