Aufnahmeverfahren und Anmeldung

Sie möchten Ihr Kind an unserem Gymnasium anmelden? Hier finden Sie alle Informationen rund um das Anmeldeverfahren, die Kennenlerntage, die Platzvergabe und das Schulgeld. Wir begleiten Sie Schritt für Schritt durch den gesamten Prozess.

Unser Aufnahmeverfahren
im Detail

Online-Anmeldung

Füllen Sie unser Anmeldeformular ganz einfach online aus. Ihre Anmeldung ist unverbindlich. Wir melden uns zeitnah bei Ihnen, um die nächsten Schritte gemeinsam zu besprechen. Gegebenenfalls bitten wir um zusätzliche Informationen, Zeugnisse oder Unterlagen.

Aufnahmeverfahren

Bei uns durchläuft jedes Kind ein individuelles Aufnahmeverfahren, abgestimmt auf die Klassenstufe. Nach Sichtung der letzten drei Zeugnisse laden wir zu einem Kennenlerngespräch mit der Schulleitung und optional zu einem Aufnahmetest ein. Anschließend erlebt Ihr Kind an drei Probetagen den Schulalltag in der Zielklasse, während wir seine sozialen und fachlichen Fähigkeiten einschätzen. Für Familien im Ausland bieten wir ein alternatives Verfahren an, um den Einstieg zu erleichtern.

Unser Platzangebote an Sie

Hat Ihr Kind das Aufnahmeverfahren erfolgreich bestanden, erhalten Sie von uns per E-Mail ein Platzangebot. Sobald Sie das Angebot annehmen, senden wir Ihnen den Schulvertrag zur digitalen Unterschrift zu. Mit Ihrer Unterschrift beginnt für Ihr Kind ein aufregendes neues Kapitel. Herzlich willkommen am Phorms Gymnasium – wir freuen uns darauf, Ihr Kind auf seiner Reise zu begleiten.

Bei Platzverfügbarkeit ist eine Aufnahme Ihres Kindes auch im laufenden Schuljahr möglich.

Wir nehmen Schülerinnen und Schüler während des gesamten Schuljahres in allen Klassenstufen auf, sofern Plätze frei sind. Sobald die Zulassungskriterien erfüllt sind, kümmern wir uns um das weitere Aufnahmeverfahren.

Ihr Admissions Team

Quereinstieg

Sie haben bei uns jederzeit die Möglichkeit, dass ihr Kind als Quereinstieg von einer anderen Schule zu uns wechselt. Die Voraussetzungen variieren hierbei je nach Jahrgangsstufe.

  

Für alle Jahrgangsstufen sind Deutschkenntnisse eine Grundvoraussetzung. Dabei gestaltet sich der Aufnahmeprozess wie folgt: Nach Sichtung der Zeugnisse ihres Kindes laden wir sie bei Eignung zu einem Aufnahmetest ein. Bitte beachten Sie, dass nicht alle Bewerber zu diesem Assessment eingeladen werden können. Nach erfolgreich bestandenem Aufnahmetest laden wir ihr Kind zu 3 Probetagen an unser Gymnasium ein. 

Voraussetzungen für die Einladung zu einem Kennlerngespräch

1

Gymnasialempfehlung

Die Gymnasialempfehlung am Ende der Grundschulzeit bietet eine Einschätzung darüber, ob Ihr Kind das Gymnasium erfolgreich besuchen kann.

2

Notendurchschnitt

Um den Übergang an unser Gymnasium erfolgreich zu gestalten, sollte Ihr Kind in der Grundschule gute bis sehr gute Leistungen erzielt haben.

3

Geschwisterkinder

Sollten bereits Geschwisterkinder bei Phorms Berlin registriert sein, fließt dieser soziale Kontext in unseren Aufnahmeprozess ein.

4

Fremdsprachenfolge

Englisch-Spanisch bzw. Englisch-Französisch

5

Vielfalt und Ausgewogenheit

Wir legen Wert auf eine soziale und kulturelle Vielfalt innerhalb unserer Schülerschaft und achten auf ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis. 

6

Wechsel innerhalb der Phorms Community

Wir ermöglichen Ihnen abhängig von der Platzverfügbarkeit den Wechsel innerhalb des Phorms Netzwerks. 

Anmeldung und Kosten
für unser bilinguales Gymnasium

  • Wie ist der Ablauf der Anmeldung?

    Eine Anmeldung ist schnell und einfach: Füllen Sie einfach das Online-Formular auf unserer Website aus. Das dauert nur 5 Minuten. Sobald wir im zweiten Schritt alle erforderlichen Unterlagen erhalten haben und die Verfügbarkeit der Plätze bestätigen konnten, beginnen wir mit dem Aufnahmeverfahren.

  • Verwaltungsgebühr

    Beim Abschluss des Schulvertrages ist eine Verwaltungsgebühr fällig, die dem 2,5-fachen des monatlichen Schulgeldes entspricht. Bei Einkünften unter 50.000€ beträgt die Verwaltungsgebühr einen einfachen Monatsbeitrag.

  • Monatliches Schulgeld

    Für die Berechnung der Jahresbrutto-Einkünfte gelten die positiven Einkünfte beider Sorgeberechtigter aus dem vorletzten Kalenderjahr. Ein Ausgleich mit negativen Einkünften ist nicht möglich. Ab 50.000 €:777 €, ab 80.000 €:823 €, ab 130.000 €:1038€.

    Einkommensnachweise bis 130.000 Euro p.a. erfolgen durch den Einkommenssteuerbescheid oder vorläufige Nachweise wie die Lohnsteuerbescheinigung. Bei Einkünften über 130.000€ entfällt die Nachweispflicht.

  • Regelung für Familieneinkünfte unter 50.000 € p.a.

    Eltern mit einem Jahresbrutto-Einkommen unter 50.000 Euro können von einer reduzierten Schulgeldregelung profitieren. Hierfür ist ein jährlicher, rechtsverbindlicher Nachweis über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse erforderlich. Die monatlichen Schulgeldbeträge reichen für die Grundschule von 118 bis 519 Euro und für das Gymnasium von 118 bis 698 Euro. Die Verwaltungsgebühr beträgt einen Monatsbeitrag.

  • Material und andere Kosten

    Neben den angegebenen Beiträgen können zusätzliche Kosten für Lehr- und Lernmaterialien, verbindliche Schulbekleidung, Ausflüge, Klassenfahrten und gegebenenfalls kostenpflichtige Nachmittagskurse entstehen.

  • Stipendien

    Unser Stipendium würdigt außergewöhnliche akademische und soziale Leistungen und fördert gezielt die Weiterentwicklung der Kinder. Es gilt für ein Schuljahr und kann bis zu 150 € monatlich betragen. Dieses Stipendium wird ausschließlich an Schülerinnen und Schüler der Berliner Phorms Schulen vergeben, die bereits mindestens ein Jahr bei uns lernen.

  • Verpflegungskosten im Gymnasium

    Auch im Gymnasium können die Schülerinnen und Schüler auf Wunsch mit einem abwechslungsreichen und nahrhaften Mittagessen durch unseren Caterer „3 Köche“ versorgt werden.

  • Treuebonus

    Ab dem 6. Jahr der Zugehörigkeit gewährt Phorms einen Treuerabatt von 10% auf das Schulgeld, der nach zehn Jahren auf 20% steigt. Quereinsteiger in die 7. Klasse des Gymnasiums erhalten den 10% Treuebonus bereits ab dem vierten Jahr, also ab Klasse 11. 

  • Geschwisterermäßigung

    Bei der Anmeldung von mehreren Kindern profitieren Sie von unserer Geschwistermäßigung.

    Für das älteste Kind ist der volle monatliche Elternbeitrag zu zahlen. Das zweitälteste Kind erhält einen Rabatt von 25%, beim drittältesten Kind reduziert sich der Elternbeitrag auf die Hälfte, das viertälteste und alle weiteren Kinder erhalten eine Reduktion des Elternbeitrag um 75%.

  • Steuerliche Absetzbarkeit

    Elternbeiträge und Beiträge an den Förderverein können unter bestimmten Voraussetzungen als Betreuungsaufwendungen in der Steuererklärung als Sonderausgaben abgesetzt werden. Bis zu zwei Drittel der Aufwendungen, maximal jedoch 4.800 Euro je Kind, sind nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG absetzbar, sofern das Kind im Haushalt des Steuerpflichtigen lebt. Hiervon ausgenommen sind jedoch Aufwendungen für Unterricht, die Vermittlung besonderer Fähigkeiten sowie für sportliche und andere Freizeitbetätigungen. Für detaillierte Informationen wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Steuerberatung. 

Haben Sie Fragen?
Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Für Rückfragen und weitere Informationen stehen wir Ihnen täglich zur Verfügung.

+49 30 318 737 010Montag bis Freitag, 10:00 bis 16:00 Uhr

Corinna Scheuring

Admissions Counsellor | Gymnasium